05/12/2014 | Stadtverwaltung und Kirche weisen Vorwürfe zurück

Die Debatte über die Potsdamer Garnisonkirche reißt nicht ab. Ein Jurist des Humanistischen Verbandes hat der Stadt jetzt rechtswidriges Verhalten bei der Förderung vorgeworfen. Stadt und Kirche sehen

Die Debatte über die Potsdamer Garnisonkirche reißt nicht ab. Ein Jurist des Humanistischen Verbandes hat der Stadt jetzt rechtswidriges Verhalten bei der Förderung vorgeworfen. Stadt und Kirche sehen das anders.

Potsdam – Potsdamer Garnisonkirche hat der Jurist Thomas  Heinrichs vom  Humanistischen Verband der Stadt vorgeworfen, das Vorhaben  rechtswidrig  zu unterstützen. Die Mitgliedschaft in der kirchlichen  Stiftung für  den Wiederaufbau verstoße gegen das Verfassungsgebot der  Trennung von  Religion und Staat, sagte der Rechtsanwalt den PNN. Die Stadt und die  evangelische Landeskirche wiesen die Vorwürfe zurück.

Die Beteiligung an der Stiftung sei nicht rechtswidrig, sagte   Stadtsprecher Stefan Schulz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die   Stadtverordneten hätten im Mai 2008 entschieden, dass die Stadt Potsdam der Garnisonkirchenstiftung als Mitstifterin beitreten und ein Mitglied ins Kuratorium entsenden solle.

Den Aussagen Heinrichs liege ein falsches Verständnis der Neutralität   des Staates zugrunde, sagte der Sprecher der Evangelischen Kirche   Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Volker Jastrzembski dem epd.   Die Stadt engagiere sich durch die Mitgliedschaft in der Stiftung für   die Wiederherstellung des Potsdamer Stadtbildes: “Es ist nicht   erkennbar, dass dadurch die Neutralität verletzt wird.” Die Stadt Potsdam engagiere sich zudem auch für andere Religionsgemeinschaften wie die jüdische Gemeinde.

Es sei nicht Aufgabe des Staates, einen Sakralbau zu errichten,   argumentiert Heinrichs. Stadt und Land dürften zwar den Bau religiöser   Einrichtungen fördern, sie dürften jedoch nicht Mitglieder einer   religiösen Organisation wie in diesem Fall der Stiftung für Wiederaufbau   werden: “Dem Staat und hier der Stadt ist es untersagt, selber Bauherr   einer Kirche zu sein.”

Fraglich sei auch, ob die Bereitstellung des Grundstücks rechtmäßig   sei, betonte Heinrichs weiter. Auch hier gelte der Grundsatz, dass alle   Religionsgemeinschaften gleichberechtigt gefördert werden müssten.   Andere Religionsgemeinschaften würden in Potsdam jedoch  keine vergleichbaren Grundstücke “in bester Innenstadtlage” von  der  Stadt bekommen: “Diese einseitige Förderpraxis halte ich für   bedenklich.”

Die Garnisonkirche wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und in der DDR   abgerissen. Als erster Bauabschnitt soll zunächst für rund 40  Millionen  Euro der Turm wiedererrichtet werden. Die Finanzierung ist  weiter  offen. In der vergangenen Woche hatte auch Vize-Kanzler Sigmar  Gabriel  (SPD) zu Spenden aufgerufen. Am Freitag wurde eine  Rekonstruktion der  acht Meter hohen Wetterfahne am Baugrundstück  aufgestellt. (Potsdamer Neueste Nachrichten, 12.05.2014, von Henri Kramer)

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