Mit einer großen Mehrheit haben die anwesenden Mitglieder der Satzungsänderung zugestimmt. Durch diese lautet der Paragraph 2, Absatz 3 der Satzung nun folgendermaßen: „Der Vereinszweck wird vorrangig verwirklicht durch die Förderung des Wiederaufbaus sowie der Erhaltung und der Nutzung der Potsdamer Garnisonkirche in enger Abstimmung mit der Stiftung Garnisonkirche Potsdam." Damit entfällt der Zusatz „des historisch getreuen und vollständigen" Wiederaufbaus. Mit der Änderung der Satzung war der Vorstand der Fördergesellschaft schon längere Zeit befasst. Diese Anpassung verdeutlicht die Rollenklarheit der Fördergesellschaft als Förderverein für das Wiederaufbauvorhaben Garnisonkirche. Die Fördergesellschaft unterstützt die Schrittfolge der Stiftung, die entsprechend der vorliegenden Baugenehmigung im ersten Schritt den Turm der Garnisonkirche in seiner äußeren historischen Gestalt mit einem modernen zukunftsorientieren Nutzungskonzept auf einer Fläche von 1.200 qm im Inneren realisieren wird. Auch der Fördergesellschaft ist es besonders wichtig, mit der Nutzung des Turms als Ort des Erinnerns, Lernens und Lebens Perspektiven für die Zukunft und so für die kommenden Generationen zu eröffnen. So hat z.B. die Kinder- und Jugendbeteiligung im Rahmen des Gestaltungswettbewerbes Plantage ergeben, dass für eine große Mehrheit das Glockenspiel ein wichtiges Identifikationsmerkmal ist.
Prof. Matthias Dombert, Vorsitzender der FWG: „Mit dem heutigen Beschluss sind die Satzungen von Stiftung und Fördergesellschaft synchronisiert worden. Die Mitgliederversammlung hat in beeindruckender Weise den eingeschlagenen Weg des Vorstands bestätigt."