Das geplante Bürgerbegehren gegen den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche steht vor juristischen Problemen: Der angestrebte Austritt der Stadt aus dem Kuratorium der Garnisonkirchen-Stiftung sei nach Aussage von Rechtsexperten unzulässig. Die geplante Fragestellung des Bürgerbegehrens müsse daher geändert werden.
Potsdam. Das geplante Bürgerbegehren gegen den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche steht vor juristischen Problemen: Der angestrebte Austritt der Stadt aus dem Kuratorium der Garnisonkirchen-Stiftung sei nach Aussage von Rechtsexperten unzulässig, berichten die „Potsdamer Neuesten Nachrichten“. Da die Stadt zu den Stiftern gehört, könne sie nach deutschem Stiftungsrecht nicht einfach austreten und das eingebrachte Vermögen, in diesem Fall das Grundstück im Stadtzentrum, zurückverlangen.
Die Stadt könne das Grundstück demnach nur zurückbekommen, wenn die 2008 gegründete kirchliche Stiftung aufgelöst werde, hieß es weiter. Die Bürgerinitiative „Potsdam ohne Garnisonkirche“, die das Bürgerbegehren am Donnerstag starten wollte, fordert deshalb nun die Auflösung der Stiftung. Mit einer „Zwangsmitgliedschaft in einer kirchlichen Stiftung“ verstoße die Stadt auch gegen das staatliche Neutralitätsgebot in Religionsfragen, erklärte die Bürgerinitiative.
Fragestellung muss geändert werden
„Sprechen Sie sich für den Austritt der Stadt Potsdam aus dem Kuratorium der Stiftung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus?“ Diese Frage wollte die Bürgerinitiative ursprünglich stellen. Nun werde stattdessen eine Änderung der geplanten Fragestellung des Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Auflösung der Stiftung geprüft. Der Beitritt der Stadt und die Grundstücksschenkung an die Garnisonkirchen-Stiftung hätten den Verlust eines zentral gelegenen öffentlichen Grundstücks und den Verzicht auf städtische Einnahmen in Millionenhöhe zur Folge gehabt. Die Bürgerinitiative lässt sich nach eigenen Angaben bei dem Bürgerbegehren von dem Berliner Verein „Mehr Demokratie“ beraten.
Bürgerbegehren müssen sich in Brandenburg auf Themen beziehen, über die die gewählten Kommunalpolitiker auch entscheiden können. Eine einfache Frage nach Sinn oder Unsinn eines Vorhabens wäre damit nicht möglich. Die Frage dürfe sich zudem nicht auf länger als acht Wochen zurückliegende Beschlüsse der Kommunalparlamente beziehen.
Sollte die Bürgerinitiative eine neue, zulässige Fragestellung finden, müssten nach Start des Bürgerbegehrens innerhalb eines Jahres rund 13.500 Unterschriften von wahlberechtigten Potsdamern gesammelt werden. Dann muss sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema befassen. Lehnt sie die Vorgaben ab, kann ein Bürgerentscheid folgen, dessen Ergebnis verbindlich wäre. (epd/MAZonline, vom 17.03.2014)