Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (StVV) vom 6. Juni 2018 über Räume für Kulturschaffende und Kreative enthält die Zustimmung der StVV zu einer Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, der Sanierungsträger Potsdam GmbH sowie der Stiftung Garnisonkirche Potsdam.
Auf dieser Grundlage hat der Vorstand der Stiftung Garnisonkirche eine Entscheidung des Kuratoriums herbeigeführt. Zur Beschleunigung gab es dazu ein Umlaufverfahren, das am 9. Juli beendet war. Bei einem Umlaufbeschluss ist die Zusammenkunft der Mitglieder nicht erforderlich, weil es schriftlich erfolgt.
Innerhalb der Frist haben alle Mitglieder des Kuratoriums dieses Verfahren bejaht. Der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Vorstand hat das Kuratorium zugestimmt. Diese Vereinbarung gibt den Beteiligten Rechtssicherheit für ihre jeweiligen Belange.
Für die Nutzerinnen und Nutzer im Rechenzentrum bedeutet diese Vereinbarung Planungssicherheit bis zum 31. Dezember 2023. Für die Stiftung Garnisonkirche bedeutet die Vereinbarung Klarheit über den verbindlichen Zeitpunkt des Endes der temporären Nutzung ihrer Flächen durch das Rechenzentrum.
Die Stiftung begrüßt die Selbstverpflichtung der Landeshauptstadt Potsdam, innerhalb des dadurch definierten Zeitraums einen bezugsfertigen und dauerhaften Standort für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Mitte Potsdams zu schaffen.