Die evangelische Kirche hat sich erneut zum Wiederaufbau der 1968 als Kriegsruine gesprengten Garnisonkirche in Potsdam bekannt, aber eine Beteiligung an der Finanzierung ausgeschlossen.
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz beteilige sich mit keinen eigenen finanziellen Mitteln an dem Bauvorhaben, erklärte Kirchensprecher Volker Jastrzembski am Sonntag in Berlin. Die Landeskirche begrüße jedoch „das eindrucksvolle Engagement für den Wiederaufbau“ insbesondere durch die Garnisonkirchen-Stiftung.
Der Wiederaufbau soll aus Spenden finanziert werden. Zunächst soll bis zum Reformationsjubiläum 2017 für rund 40 Millionen Euro der Turm der einstigen Barockkirche errichtet werden. Anschließend soll das rund 60 Millionen Euro teure Kirchenschiff folgen. Das Land Brandenburg hat für das Bauvorhaben rund zwei Millionen Euro aus ehemaligen DDR-Parteivermögen zur Verfügung gestellt, die bereits vor allem für den Aufbau einer provisorischen Kapelle und weitere Planungen eingesetzt wurden.
Die Garnisonkirche wurde bei einem alliierten Luftangriff auf den Potsdamer Hauptbahnhof im April 1945 weitgehend zerstört. Die Ruine wurde 1968 auf Beschluss der SED abgerissen.
Für den Erhalt anderer Kirchen stelle die Landeskirche jedoch „kontinuierlich Haushaltsmittel bereit“ und nehme damit ihre Verantwortung für die bestehenden Dorf- und Stadtkirchen in Brandenburg, Berlin und der Oberlausitz wahr, betonte Jastrzembski. So würden Kirchengemeinden durch finanzielle Unterstützung der Landeskirche in die Lage versetzt, den Eigenanteil bei der Finanzierung von Sanierungen durch öffentliche Förderprogramme aufzubringen.
Brandenburgs scheidender Landeskonservator Detlef Karg hatte den geplanten Wiederaufbau der Garnisonkirche in einem Interview am Freitag erneut kritisiert. Karg steht dem Vorhaben bereits seit Jahren kritisch gegenüber. Zugleich bemängelte der Landeskonservator, dass der Bestand der 1164 Dorfkirchen und 700 märkischen Stadtkirchen wegen unzureichender Förderung „ernsthaft gefährdet“ sei. (PNN/ epd vom 6.02.2012)