03/17/2012 | CONTRA Von Thomas Albrecht

Das wettbewerbsähnliche VOF-Verfahren (Vergabeordnung für freiberufliche Verfahren) im Frühjahr 2011 stellte die Aufgabe, bei exakter Beibehaltung der äußeren Form eine überzeugende Lösung

Das wettbewerbsähnliche VOF-Verfahren (Vergabeordnung für freiberufliche Verfahren) im Frühjahr 2011 stellte die Aufgabe, bei exakter Beibehaltung der äußeren Form eine überzeugende Lösung für einen Kapellenraum zu finden, der schon 1880 von der Gemeinde als Ergänzung zum großen Kirchenschiff gefordert wurde: Ein eher intimer Raum für Taufen, als Winterkirche, für Kindergottesdienste und anderes. Das von uns gewählte Material für den Bau war der auch früher verwendete Ziegel, der in der Kapelle in leicht abstrahierter Form erkennbar wird: Ein durchscheinender Farbanstrich lässt jeden einzelnen Ziegel sichtbar werden – gleichsam als Symbol für die Gemeinde. Gleichzeitig zeigt diese Bauart, dass es sich hier nicht um einen gewöhnlichen Neubau handelt, sondern um einen Wiederaufbau, so wie das in den letzten 60 Jahren häufig angewendet wurde. Es handelt sich daher um eine sogenannte Konvention, wie bei der Wiederherrichtung des Neuen Museums auf der Berliner Museumsinsel von David Chipperfield.

Um ganz klar herauszustellen, dass es sich um einen Entwurf aus dem frühen 21. Jahrhundert handelt, wurde die Decke in derselben Oberfläche wie die Wände behandelt, gleichzeitig ist ein gerundeter Übergang von der Wand in die Decke mit einem sehr geringen Radius von 40 Zentimetern gewählt worden; diese Bauform wurde in keiner Epoche so verwendet, deshalb ist sie sofort – allerdings unbewusst – als zeitgemäß erkennbar.

Der Grundriss musste die beiden Treppen berücksichtigen, die als Fluchtweg von den beiden Emporen und den anderen neuen Funktionen des Turmes dienen – wir sind mit einigen Räumen mehr als 60 Meter über Straßenniveau. Auch ist im Kapellenraum Platz für die beiden noch zu definierenden Gedenkorte zur Verfügung zu stellen, die eventuell eine räumliche Tiefe erfordern. Aus diesen Vorgaben entwickelten wir die Form des Achteckes, die seit der Mitte des 6. Jahrhunderts im Kirchenbau zu finden ist, in Potsdam und Umgebung in späteren – übrigens protestantischen – Kirchen, wie der Alten Neuendorfer Kirche in Babelsberg und der Alten Dorfkirche Zehlendorf. Auch die Grundrisszeichnung für die protestantische Kapelle im Berliner Schloss zeigt die Achteckform als Ausgangspunkt, sowohl bei Schinkel als auch Stüler. Und wer wollte Friedrich Wilhelm IV. als unpreußisch bezeichnen?

Die Ausarbeitung des Entwurfes zur jetzigen Form erfolgte im Einvernehmen mit dem Bauherrn, dem Projektsteuerer, dem Kompetenzteam Bau und wurde vom Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche am 9. Januar 2012 einstimmig und von der Mitgliederversammlung der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau am 14. Januar 2012 mit großer Mehrheit verabschiedet.

P.S.: Architekt ist ein geschützter Titel, ihn darf nur führen, wer ordentliches Mitglied einer Architektenkammer ist. Dementsprechend ist das Architektengesetz einzuhalten; es schreibt vor, dass es gegen die standesrechtliche Konvention verstößt (und unter Umständen zum Kammerausschluss führt), wenn ein Architekt mit eigenen Vorschlägen in ein bestehendes Auftragsverhältnis versucht sozusagen „seitlich einzusteigen”. Der Grund dafür ist einfach der, dass – zumal nach einem veröffentlichten Wettbewerb – der „Quereinsteiger” die positiven Entwurfselemente des bisher an der Aufgabe arbeitenden Kollegen übernimmt, sie als die seinigen annimmt und „verkauft”, und er damit den Begriff des „geistigen Eigentums” in jeder Hinsicht missbraucht.

P.P.S.: Natürlich könnte man genauso gut den Kapellenraum viereckig ausbilden, es gibt immer viele sinnvolle Lösungen. Um aus ihnen eine herauszufiltern, zu kommunizieren und zu optimieren hat vor 5000 Jahren die Menschheit das Berufsbild des Architekten erfunden.

Der Autor Thomas Albrecht ist Architekt im Büro Hilmer & Sattler und Albrecht, das den Wiederaufbauentwurf der Garnisonkirche fertigte. (MAZ vom 17.03.2012)

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